INITIATIVE ANGENOMMEN
Änderung beim Versicherungsrecht
(re) Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland zu minimieren, ist das Ziel eines von der Bundesregierung eingebrachten und bei den Ausschussberatungen veränderten Gesetzentwurfes ( 14/8770), der am 17. Mai vom Bundestag einstimmig angenommen wurde.
Die Novelle, die eine Richtlinie der EU umsetzt, ändert das Pflichtversicherungsrechts und das Versicherungsaufsichtsrechts. So sollen Versicherungen künftig Schäden aus Verkehrsunfällen innerhalb von drei Monaten regeln oder dem Geschädigten schriftlich begründen, warum dies nicht geschehe. Werde diese Frist nicht eingehalten, so regulierten Entschädigungsstellen den Schaden. Diese seien durch die Mitgliedstaaten einzurichten und anzuerkennen. Der Gesetzentwurf überträgt dabei die Aufgaben der Auskunftsstelle und der Entschädigungsstelle auf bewährte Einrichtungen der Versicherungswirtschaft. Die Versicherer mit Sitz in Deutschland werden zur Benennung von Schadenregulierungsbeauftragten in den Mitgliedstaaten verpflichtet.