Aufgaben von Landesbehörden auf Bund übertragen
(hh) Die Aufgaben der Landesbehörden der Verteidigungslastenverwaltung (VLV) werden auf den Bund übertragen. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8764) stimmte der Bundestag am 16. Mai in der geänderten Fassung zu. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 14/9086) zu Grunde.
Bisher ist für die Regulierung von Schäden, die in der Bundesrepublik Deutschland durch NATO-Truppen oder andere Truppen verursacht werden, die VLV zuständig, heißt es im Gesetzentwurf. Die "nachhaltige Truppenreduzierung seit 1990" habe aber zu einem erheblichen Rückgang der Schadensfälle und damit zu einem entsprechenden Aufgabenrückgang der VLV geführt. Die Aufrechterhaltung zahlreicher landeseigener Verwaltungsstellen sei deshalb nicht mehr effizient.
Dauerhafte Einsparungen
Dies ermögliche dauerhafte Einsparungen: Gegenüber rund 170 Stellen auf Landesseite, die der Bund im Jahr 2000 mit 10,2 Millionen DM bezuschusst habe, werde der Bund die Aufgaben künftig mit rund 70 Stellen an weniger Standorten erledigen, so die Regierung. Dem stünden vorübergehend geringe Ausgaben für Umsetzungen und Schulungen entgegen.
Einstimmig stimmte der Haushaltsausschuss bei seinen Beratungen am 15. Mai einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, in dem neben der Rechtsstellung der Beschäftigen auch das Inkrafttreten des Gesetzes konkretisiert wird. Danach soll das Gesetz ab 1. Januar 2003 in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gelten und ab 1. Januar 2005 für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen.