I N F O T I P P S
Der Bundestag verabschiedete am 19. Dezember 2003 wichtige Gesetze der Agenda 2010. Dazu gehören:
Arbeitsmarkt: Der Kündigungsschutz wird vorsichtig gelockert. Vor allem kleine Betriebe erhalten damit den Anreiz, Arbeitslose einzustellen. Zudem wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf grundsätzlich zwölf Monate gekürzt und für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr auf höchstens 18 Monate begrenzt. Durch eine Übergangsregelung gilt dies für Neuanträge erst ab dem 1. Februar 2006. Langzeitarbeitslose, die das neue Arbeitslosengeld II bekommen, müssen ab 2005 jeden legalen Job annehmen – auch wenn er unter Tarif bezahlt wird. Zuständig für die Langzeitarbeitslosen ist in der Regel die reformierte Bundesagentur für Arbeit.
Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Drucksachen
15/1516,
15/1728,
15/1749,
15/1994,
15/2259
Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Drucksache
15/2264
Arbeitsmarktreform: Drucksachen
15/1204,
15/1509,
15/1587,
15/1792,
15/2245
Steuern: Der Eingangssteuersatz wird zum Januar 2004 auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent gesenkt. Andererseits werden Subventionen abgebaut. So wird die Entfernungspauschale auf 30 Cent pro Kilometer abgesenkt. Beamte erhalten als Weihnachtsgeld nur 60 Prozent des Monatsbetrages. Das Urlaubsgeld wird gestrichen.
Drucksachen 15/1502, 15/1639, 15/1750, 15/1992, 15/2261
Rente: Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 2004 auch 19,5 Prozent betragen. Die Mindestschwankungsreserve wird von 50 auf 20 Prozent einer Monatsausgabe der Rentenversicherung abgesenkt. Die Rentenanpassung am 1. Juli 2004 wird ausgesetzt. Ab 1. April 2004 tragen Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.
Drucksache 15/2149
Handwerksordnung: Der Meisterzwang im Handwerk gilt künftig nur noch in 41 statt wie bisher in 94 Berufen. Kriterien für die Meisterpflicht sind neben der so genannten Gefahrgeneigtheit nun auch die Ausbildungsleistung. Zudem können sich Gesellen in allen Handwerken nach sechs Jahren selbstständig machen. Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer kommt nur in Betrieben mit mindestens zehn Mitarbeitern zum Tragen.