Familie. Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien ( 16/297) erneut in den Bundestag eingebracht. Er verfolgt das Ziel, eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Fraktion erläutert, der von Rot-Grün wortgleich eingebrachte Gesetzentwurf habe im Bundestag am 17. Juni vergangenen Jahres eine Mehrheit gefunden. Er sei dann aber der so genannten Diskontinuität anheim gefallen, da der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss nicht mehr zu einem Ergebnis gekommen sei. Die Fraktion ist nun daran interessiert, für ein zügiges Inkrafttreten der Antidiskriminierungsrichtlinien zu sorgen. Diese geben in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor. Die Definitionen verpflichteten außerdem zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Die Fraktion betont, der Entwurf nähere sich dem gesetzlichen Diskriminierungsschutz "sehr zurückhaltend". Er bewege sich in seinen Instrumenten am "unteren Rand dessen, was durch die vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung vorgegeben" sei. Die Bündnisgrünen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, die Interessenverbände, die sich in diesem Bereich engagierten, forderten vielfach weitergehende Regelungen ein. Den Abgeordneten zufolge drohen Deutschland zudem "empfindliche" Strafen, weil die Fristen bei der Mehrzahl der Richtlinien teilweise bereits seit über zwei Jahren verstrichen sind.