Verkehr und Bauwesen. Die mit der Reform des Wohnungsbaurechts im Jahr 2002 eingeführte Verknüpfung der Verwaltungskosten- und Instandhaltungskostenpauschalen bei öffentlich geförderten Mietwohnungen hat im Jahr 2005 nur zu einer "moderaten Anhebung" der Mieten geführt. Dies geht aus einem jetzt vorgelegten Bericht der Bundesregierung über die Indexierung der Verwaltungskosten- und Instandhaltungskostenpauschalen ( 16/329) hervor. Der Bundestag hatte 2002 die Regierung aufgefordert, ihm über die erstmalige Anwendung dieser Verknüpfung im Jahr 2005 zu berichten. Die Mieterhöhungen seien in der Praxis ohne Probleme akzeptiert und umgesetzt worden.
Bis zur Reform des Wohnungsbaurechts seien etwa alle vier Jahre die Pauschalbeträge per Verordnung geändert worden. Vor der Einleitung der Verordnungsverfahren sei ein Gutachten eingeholt worden, mit dessen Hilfe die Angemessenheit der Beträge ermittelt und begründet worden sei. Diese Gutachten seien aufwändig und teuer, gleichzeitig aber wenig aussagekräftig und methodisch angreifbar gewesen. Dem Grundprinzip der Kostenmiete entsprechend sollten eingetretene Kostensteigerungen nachvollzogen werden. Dieses System sei jedoch nicht darauf angelegt gewesen, betriebswirtschaftliche Anreize für Kosteneinsparungen zu setzen.
Bei der Reform sei eine Lösung gesucht worden, die sowohl den Interessen der Wohnungswirtschaft als auch der Mieter gerecht wird. Befürwortet wurde ein automatischer Anpassungsmodus, um die Erhöhungen möglichst aus der politischen Diskussion herauszuhalten. Der Vorschlag, die Pauschalsätze mit dem Verbraucherpreisindex zu verknüpfen, habe damals allgemeine Zustimmung gefunden. Die Regierung wertet das Verfahren als Beitrag zur Entbürokratisierung, heißt es in dem Bericht.