Recht. Um mögliche Wettbewerbsnachteile für Genossenschaften nach deutschem Recht zu vermeiden, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Europäischen Genossenschaft ( 16/1025) vorgelegt. Dazu heißt es, am 18. August dieses Jahres werde eine EU-Verordnung in Kraft treten, die unmittelbar auch für Deutschland gilt. Diese Verordnung regle aber nicht alle Fragen abschließend, sondern verweise an zahlreichen Stellen auf das jeweilige nationale Recht, das zum Teil erst noch geschaffen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf biete dazu eine Lösung, erklärt die Regierung. So sei eine Modernisierung des nationalen Genossenschaftsrechts erfolgt, indem man rechtliche Rahmenbedingungen insbesondere für kleine Genossenschaften verbessert und die Regelungen zur Kapitalbeschaffung und -erhaltung erleichtert habe. Dabei seien einzelne Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion über die Verhaltensregeln, nach denen ein Unternehmen geführt werden solle, auch auf die Genossenschaft übertragen worden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen am Entwurf gefordert, denen sich die Regierung nur teilweise anschließt.