Recht. Menschen, die Opfer von Straftaten im Ausland geworden sind, sollen in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgenommen werden. Dafür plädiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 16/1067). Sie weist darauf hin, dass es keinen Unterschied darstelle, ob die Straftat im In- oder Ausland begangen worden sei. Dennoch ende das OEG bislang strikt an der deutschen Grenze. Dies führe in nicht wenigen Fällen zu Ungerechtigkeiten. So sei einer Mutter, deren beide Kinder vom Vater ermordet worden seien, die Entschädigung versagt worden, weil der Tatort Mallorca war. Für die Mutter sei es jedoch kein Unterschied, ob das Verbrechen auf Mallorca oder auf Sylt begangen wurde. Daneben zeigten auch terroristische Anschläge, dass deutsche Touristen im Ausland einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können. Die Initiative sieht unter anderem vor, dass künftig auch Verwandte bis zum dritten Grad in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen sind. Damit werde der Schutz auf Besuche naher Angehöriger wie Geschwister sowie Nichten und Neffen oder Tanten und Onkel nach dem OEG erweitert.