Ernährung und Landwirtschaft. Die Bundesregierung will bei der Erfassung von Rinderbeständen künftig auf Daten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere zurückgreifen. Sie will auf direkte Erhebungen verzichten und dafür Verwaltungsdaten nutzen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf ( 16/1023) hervor, den der Bundestag am 6. April zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen hat. Gestrafft werden sollen auch die Agrarstrukturerhebung sowie die Ernteberichterstattung durch Verzicht auf bestimmte Erhebungsmerkmale. Ferner seien Teile der Flächenerhebung zu streichen, um so die auskunftspflichtigen Kommunen zu entlasten. Der Bundesrat hat drei Änderungen vorgeschlagen, das Regierungsanliegen aber unterstützt. Zwei Vorschlägen hat die Regierung zugestimmt.