Familie. Die Grünen fordern von der Bundesregierung, eine Vorbehaltserklärung von 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Ein entsprechender Antrag ( 16/1064) wurde am 6. April in die Fachausschüsse überwiesen. Die Grünen erläutern darin, vier von fünf Punkten der Vorbehaltserklärung der damaligen schwarz-gelben Regierung seien inzwischen durch Änderungen im Kindschaftsrecht, im Jugendstrafrecht und durch die Ratifizierung eines Protokolls über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten geregelt. Übrig geblieben sei der ausländerrechtliche Vorbehalt. Dieser beziehe sich auf die besondere Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe bereits 2004 empfohlen, diesen Vorbehalt schnellstmöglich zurückzunehmen, so die Grünen weiter.