Familie. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorgehen. Der Bundestag verwies zwei Anträge der Fraktionen am Freitag in die Ausschüsse. Die Grünen legen in ihrem Antrag ( 16/1125) dar, dass nach einer Schätung der Internationalen Arbeitsorganisation etwa 70 Prozent aller Opfer von Menschenhandel in erster Linie Opfer sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution seien. Sie verlangen von der Regierung, Opfern einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt zu gewähren, die Möglichkeit einer selbstbestimmten Arbeit zu eröffnen und die Rückführung in ihr Herkunftsland vom Votum einer Beratungsstelle abhängig zu machen. Die Fraktion führt aus, zur Bekämpfung des Menschenhandels genüge es nicht, sich allein auf die Strafverfolgung zu konzentrieren. Sie schlägt darüber hinaus eine europaweit gültige Notrufnummer als Anlaufstelle für Opfer von Frauenhandel vor.
Die Linke fordert in ihrem Antrag ( 16/1006), dass betroffenen Frauen eine aufenthaltsrechtliche "Bedenk- und Stabilisierungsfrist" von sechs Monaten gewährt wird. Wenn sie danach dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, solle die befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden können. Neben einem kostenlosen Zugang zu medizinischer und psychologischer Betreuung sollen ehemalige Zwangsprostituierte während ihres Aufenthalts in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten. Wie die Grünen setzt sich Die Linke dafür ein, im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution den Opferschutz stärker in den Vordergrund zu rücken.