Gesundheit. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Bundesrates, die gesetzlichen Altersvorgaben für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen zu kippen. Die Vermeidung von Wartezeiten sei im bildungspolitischen Interesse, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Länderkammer ( 16/1031). Allerdings lehnt es die Regierung ab, dies in einem separaten Gesetz zu regeln. Vielmehr sollte eine Änderung im Rahmen eines demnächst ohnehin anstehenden Gesetzgebungsverfahrens der Bundesregierung vorgenommen werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates, den dieser am 10. Februar verabschiedet hat, bezieht sich auf das Mindestalter in folgenden Berufen: Masseur (16. Lebensjahr), Physiotherapeut und Hebamme (17. Lebensjahr) sowie Logopäde (18. Lebensjahr). Zurzeit verlören Bewerber, die zwar die schulischen Voraussetzungen, aber nicht die Altersanforderungen erfüllen, bis zu einem Jahr bis zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen der Gesundheitsfachberufe in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen begännen. Zudem bedeute eine streng am Lebensalter ausgerichtete Grenze keine Gewähr, dass die persönliche Reife für eine Ausbildung vorliegt, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Sie erinnert daran, dass der Bundesgesetzgeber bereits in der Alten- und Krankenpflege auf ein Mindestalter für den Berufsanfang verzichtet habe.