Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) vorgelegt ( 16/1364). Die BDBOS soll Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems koordinieren. Das gegenwärtige Kommunikationssystem staatlicher Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben beruhe auf veralteter analoger Funktechnik, die nicht mehr weiterentwickelt werde, weil sie wichtige operativ-taktische Anforderungen wie Abhörsicherheit, Datenübertragung zusätzlich zur Sprache, bundesweite Kommunikation, einsatzbezogene dynamische Gruppenbildung oder direkte Einzelverbindungen mit anderen Teilnehmern im öffentlichen Netz nicht mehr erfülle. Bereits im Juni 2003 hatten Bundeskanzler und Länderregierungschefs daher beschlossen, die Voraussetzungen zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlichen Digitalfunks zu schaffen und den Analogfunk nach einer Migrationsphase abzulösen. Dazu hatten die Innenminister von Bund und Ländern eine Dachvereinbarung geschlossen.
Unabhängig von der konkreten Entscheidung für eine bestimmte Technologie soll die BDBOS die konkrete Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten sowie die Interessen der Nutzer des digitalen BOS organisatorisch gebündelt wahrnehmen. Als Aufgabenträgerin für den Bund übernimmt die BDBOS nach Maßgabe eines Verwaltungsabkommens auch die jeweiligen Aufgaben für die Länder. In Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts wird dem Digitalfunk des BOS als Hochsicherheitsnetz am besten Rechnung getragen, heißt es in dem Entwurf. Zugleich sei die Rechtsform der Anstalt ausreichend flexibel, um die angemessene Länderbeteiligung sicherzustellen. Die Erfahrungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und daraus resultierende höhere Anforderungen an die Sicherheitsbehörden sollen im Hinblick auf deren Kommunikationssysteme bei der Netzinfrastruktur beim Betrieb des Digitalfunks BOS als "Kernelemente der deutschen Sicherheitsarchitektur" gewährleistet sein. Grundlage für den technischen Aufbau des bundeseinheitlichen Digitalfunks BOS ist ein Bericht der Zentralfunkstelle Digitalfunk über die Arbeit der "Gruppe Anforderungen an das Netz" (GAN).
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, ein auf dem Mindeststandard GAN basierendes digitales Sprech- und Datenfunksystem einzuführen und als Gesamtnetz bis spätestens 2010 in Betrieb zu nehmen. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt haushaltsrechtlicher Ermächtigungen in Höhe von 3 Millionen Euro. Die ersten Teilnetze sollen bis 2006 in Betrieb genommen sein und sukzessive durch Zutreten weiterer Teilnetze zu einem Gesamtnetz anwachsen. Bei bundesweitem Betrieb werden für das BDBOS Personal- und Sachkosten von 10 Millionen Euro jährlich erwartet. Im Verwaltungsabkommen ist eine Aufteilung dieser Kosten vorgesehen. So sollen bei Eintritt aller Länder die Ausgaben für den Bund nicht mehr als 3 Millionen Euro jährlich anfallen. Dies gelte auch, solange noch nicht alle Länder beigetreten seien. Wegen des eingeschränkten Betriebs seien dann auch die Haushaltsaufgaben für den Bund kleiner.