Neben öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Schulen und Universitäten soll das Rauchverbot auch in Gaststätten und Hotels gelten. Insbesondere der letzte Punkt ist in der Koalition umstritten. Die Koalitionsspitzen hatten sich in der vorvergangenen Woche nach längerem Streit lediglich darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die zusammen mit der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Passivrauchen erarbeiten soll. Den interfraktionellen Antrag tragen 113 SPD- und fünf CDU-Abgeordnete sowie 26 Parlamentarier der Fraktion Die Linke mit.
Zur Begründung für ein umfassendes Rauchverbot heißt es in dem Antrag, Tabakrauch in Innenräumen stelle eine "weithin unterschätzte, erhebliche Gesundheitsgefährdung mit möglicher Todesfolge dar". Das unfreiwillige Einatmen der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe verursache in Deutschland nach aktuellen Berechnungen des deutschen Krebsforschungszentrums jährlich mehr als 3.300 vermeidbare Todesfälle unter Nichtrauchern. Einen Schutz vor Passivrauchbelastung gebe es bis heute in Deutschland faktisch nicht. Der Gesetzgeber habe bisher den Schutz der Gesamtbevölkerung vor den Folgen des Passivrauchens als ein zweitrangiges Ziel behandelt. Fast die Hälfte der erwerbstätigen Nichtraucher sei am Arbeitsplatz und knapp ein Drittel aller Nichtraucher in der Freizeit Zigarettenrauch ausgesetzt
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es inzwischen in 13 EU-Staaten eine rauchfreie Gastronomie gebe (s. Kasten). Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung zeige darüber hinaus, dass dies auch 59 Prozent der Deutschen wünschen. Neutral finanzierte Studien kämen zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot zu keinen Umsatzeinbußen in der Gas-tronomie führt.
Unterdessen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Antrag ( 16/2805) zum Nichtraucherschutz erarbeitet. Neben einem Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sowie in Bahnen und Bussen wollen die Grünen erreichen, dass vom 1. Januar 2007 an auch im Bundestag nicht mehr geraucht werden darf.