Streifzug durch die
Geschichte
1948 Frankfurter Dokumente
Am 1. Juli 1948 präsentieren die drei
Militärgouverneure (Lucius D. Clay für die USA, Pierre
Koenig für Frankreich und Sir Brian Robertson für
Großbritannien) die Entscheidungen der Londoner
Sechsmächtekonferenz den neun Ministerpräsidenten und
zwei regierenden Bürgermeistern aus den Ländern der
westlichen Besatzungszonen. Schauplatz ist das ehemalige
IG-Farben-Haus in Frankfurt, das Hauptquartier der amerikanischen
Streitkräfte. Jeder General liest dabei eines der Dokumente
vor:
1. In Dokument Nr. I werden die Ministerpräsidenten ermächtigt, "eine verfassunggebende Versammlung" einzuberufen. Diese soll spätestens am 1. September 1948 zusammentreten und eine demokratische Verfassung ausarbeiten. Damit soll für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs geschaffen werden, welche "die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält".Die Ratifizierung der Verfassung soll durch ein Referendum in den beteiligten Ländern erfolgen. Die Genehmigung der Verfassung behalten sich jedoch die Militärgouverneure vor.
2. In Dokument Nr. II wird eine Neuumschreibung von Ländergrenzen unter Einbeziehung der Ministerpräsidenten angekündigt.
3. Dokument Nr. III skizziert die Grundzüge eines Besatzungsstatutes. So machen die Alliierten darauf aufmerksam, dass innerhalb der Verfassung "eine sorgfältige Definition" der Beziehungen zwischen der westdeutschen Regierung und den Alliierten Behörden notwendig sei. Damit fordern die Alliierten ein "Mindestmaß der notwendigen Kontrolle" über die Innen- und Außenpolitik des künftigen Deutschlands, d.h. dass sie auch nach der Staatsgründung weiterhin Rechte geltend machen können.
Die Ministerpräsidenten nehmen die Bekanntmachung der Alliierten zur Kenntnis. Doch wie sollen sie reagieren? Ist die deutsche Einheit endgültig verloren?
Dokument : Frankfurter Dokumente
1. In Dokument Nr. I werden die Ministerpräsidenten ermächtigt, "eine verfassunggebende Versammlung" einzuberufen. Diese soll spätestens am 1. September 1948 zusammentreten und eine demokratische Verfassung ausarbeiten. Damit soll für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs geschaffen werden, welche "die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält".Die Ratifizierung der Verfassung soll durch ein Referendum in den beteiligten Ländern erfolgen. Die Genehmigung der Verfassung behalten sich jedoch die Militärgouverneure vor.
2. In Dokument Nr. II wird eine Neuumschreibung von Ländergrenzen unter Einbeziehung der Ministerpräsidenten angekündigt.
3. Dokument Nr. III skizziert die Grundzüge eines Besatzungsstatutes. So machen die Alliierten darauf aufmerksam, dass innerhalb der Verfassung "eine sorgfältige Definition" der Beziehungen zwischen der westdeutschen Regierung und den Alliierten Behörden notwendig sei. Damit fordern die Alliierten ein "Mindestmaß der notwendigen Kontrolle" über die Innen- und Außenpolitik des künftigen Deutschlands, d.h. dass sie auch nach der Staatsgründung weiterhin Rechte geltend machen können.
Die Ministerpräsidenten nehmen die Bekanntmachung der Alliierten zur Kenntnis. Doch wie sollen sie reagieren? Ist die deutsche Einheit endgültig verloren?
Dokument : Frankfurter Dokumente
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1945/g1945_22