Joachim Stünker, SPD
Jurist, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
1967 Abitur in Verden/Aller. Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin (1967 bis 1969) und in Göttingen, 1973 1. Staatsexamen in Göttingen, 1975 2. Staatsexamen in Hannover, seit Oktober 1975 tätig in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen.
23 Jahre Ausübung des Richteramtes, seit 1990 Vorsitzender Richter am Landgericht Verden mit den Schwerpunkten Wirtschaftsstrafkammer und Schwurgericht. Mitglied des Justizprüfungsamtes des Landes Niedersachsen.
Mitglied im FC Langwedel (Fußball) und TC Völkersen (Tennis) sowie in der Arbeiterwohlfahrt.
Seit 1965 Mitglied der SPD in den unterschiedlichsten Funktionen. Seit 1976 Mitglied des Rates der Einheitsgemeinde Flecken Langwedel und seit 1986 des Kreistages in Verden. Bis 2001 17 Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister des Flecken Langwedel.
Mitglied des Bundestages seit 1998;
Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Richterwahlausschuss – Mitglied, Wahlausschuss für die vom Bundestag zu berufenden Richter der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts – Mitglied, Parlamentarisches Kontrollgremium - Mitglied
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Langwedel, Langwedel,
Mitglied des Gemeinderates (bis 1.11.2006)
Landkreis Verden, Verden/Aller,
Mitglied des Kreistages
Niedersächsisches Justizministerium, Hannover,
Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".