Deutsch-Französische
Vereinigung
Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in der VDFP
Mitglied der VDFP kann werden, wer ihre Ziele
unterstützt
- insbesondere Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen
Bundestages und des Bundesrates sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen
Bundestages.(§ 4 Abs. 1 der Satzung der Vereinigung).
Mitglieder und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderem Maße um die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele der VDFP verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.
Das hier hinterlegte Antragsformular kann direkt am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/int_gem/deutsch_franz/04mitgl