Glossar
Änderungsanträge
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen, durch die die vom
federführenden Ausschuss empfohlenen Formulierungen geändert
werden sollen, können zur Zweiten Beratung von jedem Abgeordneten eingebracht
werden. Änderungen in der Dritten Beratung müssen von so
vielen Abgeordneten eingebracht werden, die eine Fraktion bilden
können. Durch Annahme eines Änderungsantrags wird die
zugrunde liegende Vorlage durch den Antragstext
geändert.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/aend_antraege