Glossar
Artikelgesetz
Artikelgesetz nennt man das Gesetz, das gleichzeitig
mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung,
ändert. Beispiel: Mit dem Mietenüberleitungsgesetz
für Ostdeutschland wurden zum sozialverträglichen
Übergang in die Vergleichsmiete das Miethöhegesetz, das
Wirtschaftsstrafgesetz, das Schuldrechtanpassungsgesetz und das
Wohngeldsondergesetz sowie die 1. und 2. Grundmietenverordnung und
die BetriebskostenUmlageverordnung geändert. Innerhalb
des Gesetzes sind diese unterschiedlichen Bereiche durch Artikel
voneinander abgehoben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/artikelgesetz