Glossar
Investitionen
Der Bund kann Investitionen tätigen. Das
sind Ausgaben für Baumaßnahmen, soweit sie nicht
militärische Anlagen betreffen, für den Erwerb von
beweglichen Sachen und Grundstücken sowie von Beteiligungen
und sonstigem Kapitalvermögen, zur Aufnahme von Darlehen und
für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. Hierbei handelt
es sich um öffentliche Ausgaben, die geeignet sind,
Produktionsmittel der Volkswirtschaft zu erhalten oder zu
verbessern. Nach der Verfassung darf der Bund nicht mehr Kredite
aufnehmen, als die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für
Investitionen darstellen. Ausnahmen sollen nur zulässig sein
zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/I/investitionen