Glossar
Kleine Anfrage
So viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden
können, haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte
Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Kleine
Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht
beraten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/kleine_anfrage