Glossar
Kostenpauschale
Abgeordnete bekommen als Ausgleich für die
durch das Mandat
entstandenen Aufwendungen eine steuerfreie Kostenpauschale,
vergleichbar den Werbungskosten. Sie soll die Ausgaben für den
Unterhalt eines Büros außerhalb des Sitzes des
Bundestages (meist im Wahlkreis), Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments
und bei Inlandsreisen sowie die Kosten für Fahrten im Rahmen
der Mandatsarbeit innerhalb der Bundesrepublik decken. Die
Pauschale beträgt seit dem 1. Januar 2007 3.720 Euro.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/kost_pausch