Glossar
Namentliche Abstimmung
Eine namentliche Abstimmung, die auf Verlangen
einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der
Mitglieder des Bundestages stattfinden muss, wird bei politisch
umstrittenen Fragen vorgenommen. Dafür haben die Abgeordneten
Stimmkarten mit dem Aufdruck des Namens und der Zugehörigkeit
zu einer Fraktion. Blaue Karten bedeuten ein "Ja", rote Karten ein
"Nein", weiße weisen eine Stimmenthaltung aus. Die Karten,
die die Parlamentarier/innen in aufgestellte Urnen werfen, werden
von den Schriftführern/innen gezählt. Das Ergebnis wird
von dem/der Sitzungspräsidenten/in bekannt gegeben. Eine
namentliche Abstimmung ist unzulässig über die
Stärke von Ausschüssen, die Abkürzung von
Fristen, die Sitzungszeit und Tagesordnung sowie über die
Vertagung von Sitzungen bei Aufschub der Aussprache. Auch über
die Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuss kann nicht in
namentlicher Abstimmung entschieden werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/N/nam_abst