Glossar
Regierungserklärung
Während seiner Amtszeit gibt der Bundeskanzler
vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der
dem Parlament die Politik der Regierung während der Legislaturperiode vorgestellt wird. Die
Regierungserklärung hat keine juristische, wohl aber eine
bedeutende verfassungspolitische Verbindlichkeit für Parlament
und Regierung. Während der Legislaturperiode
kann die Bundesregierung von sich aus Erklärungen durch den
Bundeskanzler oder die Minister(innen) zu
aktuellen politischen Themen vor dem Parlament abgeben. Sie kann
jedoch vom Bundestag nicht verpflichtet werden Erklärungen
abzugeben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/R/regierungserkl