MINDERAUSGABEN DURCH STEUERGESETZE BEZIFFERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die PDS-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, in welchem Umfang sie Minderausgaben durch Regelungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 sowie durch das Auslaufen des Fördergebietsgesetzes erwartet. In einer Kleinen Anfrage ( 14/1511) erkundigen sich die Abgeordneten nach den Auswirkungen der Streichung des Vorkostenabzugs beim selbstgenutzten Haus- und Grundeigentum, des Wegfalls der Besteuerung von Veräusserungsgewinnen für selbstgenutztes Wohneigentum sowie der Abschaffung der zeitlichen Verteilung des Erhaltungsaufwandes auf bis zu fünfJahre für Wohngebäude, Baudenkmale und Gebäude in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten. Ferner interesssiert sich die Fraktion für Folgen des Wegfalls des Werbungskostenpauschbetrags bei vermieteten Wohnungen, der Ausdehnung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre und der Begrenzung des Verlustausgleichs zwischen den einzelnen Einkunftsarten. Die Regierung soll zudem Auskunft über Minderausgaben aufgrund des Ausschlusses der Verrechnung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen sowie aufgrund der Begrenzung des Verlustrücktrags auf maximal 2 Millionen DM geben. Schließlich fragen die Abgeordneten auch nach den Minderausgaben durch die Einschränkung der Teilwertabschreibungen.