Höhe der Abgeordnetenentschädigung
Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Sie wird auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen.
1977 entsprachen die Entschädigungen der Abgeordneten mit damals 7.500 DM in etwa den Einkünften eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). Seitdem haben die Abgeordneten des Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichtet, deshalb sind sie hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben. Zurzeit betragen sie 7.009 € monatlich (brutto). Der Abstand zur Vergleichsgruppe von Oberbürgermeistern und Richtern beträgt inzwischen annähernd 950 €.