Kranken- und Pflegeversicherung
Die Abgeordnete haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Etwa 40 Prozent der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihnen trägt der Bundestag - wie ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern - die Hälfte des Beitrages. Von Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten unmittelbar selbst betroffen. Die übrigen Abgeordneten haben eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Beiträge sie selbst zahlen, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Den Rest übernimmt die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben. Weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, sind auch diese Abgeordneten von diesen Reformen infolge entsprechender Änderungen des Beihilferechts stets betroffen.