Aufwandsentschädigung
Amtsausstattung
Um das Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Einem Abgeordneten werden damit Leistungen gewährt wie einem anderen Beschäftigten zur Wahrnehmung seiner Berufstätigkeit.
Neben der Kostenpauschale hat ein Abgeordneter Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und seine Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräte und Möblierung. Er kann Dienstfahrzeuge mitbenutzen im Umkreis von Berlin. Er hat eine Freifahrkarte der Bahn und bekommt Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1334