Aufwandsentschädigung
Kostenpauschale
Die Kostenpauschale für die Mitglieder des Bundestages soll Ausgaben wie Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon und Reisen abdecken. Der Abgeordnete erhält eine monatliche Pauschale von zurzeit 3.720 € Euro. Kosten, die darüber hinausgehen, sind von der Entschädigung zu bezahlen und können nicht mindernd geltend gemacht werden. Sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden, denn für den Abgeordneten gibt es keine "Werbungskosten".
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1334e