Aufwandsentschädigung
Mitarbeiter
Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Für Mitarbeiter stehen ihm monatlich 13.660 € (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete allerdings nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1334d