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Stand: 19.11.2006
Transparenz bei Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten
Geschäftsordnung des Bundestages
© DBT/Zander
Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages mit dem sogenannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht
an Aufträge und Weisungen gebunden.
Bereits in der Weimarer Republik wurde über mögliche Konflikte zwischen parlamentarischen Pflichten und privaten Interessen diskutiert. Die Mandatsträger haben wie jeder Bürger Recht auf Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse. Die Wähler möchten eine höchstmögliche Transparenz der Tätigkeiten der Abgeordneten, um deren Unabhängigkeit abwägen zu können.
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Bereits in der Weimarer Republik wurde über mögliche Konflikte zwischen parlamentarischen Pflichten und privaten Interessen diskutiert. Die Mandatsträger haben wie jeder Bürger Recht auf Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse. Die Wähler möchten eine höchstmögliche Transparenz der Tätigkeiten der Abgeordneten, um deren Unabhängigkeit abwägen zu können.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/transparenz/