Öffentliche Anhörung zur Unternehmensteuerreform
Der Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ( 16/4841) stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 25. April 2007. Ziel des Entwurf ist es, die Unternehmensbesteuerung in Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu machen. Unter anderem soll der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent gesenkt werden. Die ab 2009 geplante Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist nicht Gegenstand dieser Anhörung. Das Thema soll separat in einer weiteren öffentlichen Anhörung am 7. Mai behandelt werden. Neben dem Koalitionsentwurf stehen auch Anträge der Linksfraktion, die Unternehmen leistungsgerecht zu besteuern und die Einnahmen der öffentlichen Hand zu stärken ( 16/4857), sowie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ( 16/4855) auf der Tagesordnung. Geladen sind 69 Sachverständige.
Achtung: Die mit dem Gesetzentwurf unter TOP 1a vorgesehene Einführung einer Abgeltungsteuer ist Gegenstand einer gesonderten öffentlichen Anhörung am Montag, dem 7. Mai 2007
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (Drucksache 16/4841)
- Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Unternehmen leistungsgerecht besteuern - Einnahmen der öffentlichen Hand stärken (Drucksache 16/4857)
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unternehmensteuerreform für Investitionen und Arbeitsplätze (Drucksache 16/4855)