AUSNAHME FÜR PARLAMENTARISCHE STAATSSEKRETÄRE (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) in- In Ausnahmefällen soll für den Aufgabenbereich des Bundeskanzleramtes ein Parlamentraischer Staatssekretär ernannt werden dürfen, der nicht Mitglied des Bundestages ist. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 14/30) haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Nach geltendem Recht müßten Parlamentarische Staatssekretäre Mitglied des Bundestages sein. Im Einzelfall könne es gerade im Bundeskanzleramt im Hinblick auf die besondere Aufgabenstellung erforderlich werden, von dieser Regel abzuweichen. Gründe für eine Ausnahme könnten unter anderem besondere Erfahrungen und Kenntnisse der Person sein, die den Bundeskanzler unterstützen sollten.