KEINE STEUERRECHTLICHE VERSCHLECHTERUNG FÜR SPORTVEREINE
Bonn: (hib) as- Durch den Koalitionsgesetzentwurf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280) ändert sich steuerrechtlich "überhaupt nichts". Sportvereine würden lediglich durch zukünftige Abgaben an die Sozialversicherung geringfügig belastet. Das betonte die Bundesregierung am Dienstag vormittag im Sportausschuß, der sich mit der Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mitberatend befaßte. Zur Abstimmung stand darüber hinaus ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Beschäftigungsförderung ( 14/290). Der Koalitionsentwurf, der mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS angenommen wurde, sieht vor, die Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung auf bundesweit 630 DM monatlich festzuschreiben. Für diese "Mini-Jobs" soll der Arbeitgeber einen zehnprozentigen Pauschalbeitrag an die Krankenversicherung und einen zwölfprozentigen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung leisten. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet. Erreicht werden soll damit, daß von der ersten Mark an Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Die CDU/CSU kritisierte, mit der Neuregelung werde das Ehrenamt "zerstört" und Sportvereine würden durch die finanzielle Mehrbelastung gezwungen werden, entweder die Beiträge zu erhöhen oder Mitarbeiter zu entlasten und/oder Leistungen zurückzufahren. Die Bundesregierung hielt dem entgegen, Sportvereine könnten wie bisher Schüler, Studenten und Rentner beschäftigen. Fiele deren Tätigkeit unter die Geringfügigkeit und legten sie individuell Steuerkarten vor, ändere sich für die Vereine diesbezüglich gar nichts. Hätten die bei Vereinen geringfügig Beschäftigten jedoch zusätzlich einen Hauptverdienst, so würden beide Beschäftigungen zusammengerechnet und der Verein müßte anteilig Sozialversicherungsabgaben zahlen. Der Gesetzgeber könne dieser Gruppe jedoch keine Ausnahmegenehmigung erteilen, da ansonsten auch das Hotel- und Gaststättengewerbe eine solche verlange.
Die SPD-Fraktion betonte, sie weise die "leichtfertig gemachte Äußerung" sie zerstöre das Ehrenamt, "ausdrücklich" zurück. Zunächst müsse diskutiert werden, was überhaupt ein Ehrenamt sei. Bei diesem werde nämlich für die "Ehre" gearbeitet. Werde Geld bezahlt, sei es eine Beschäftigung. Auch die Koalition sehe, daß die Sportvereine durch die Sozialversicherungsabgaben geringfügig belastet würden. Dies müsse die Gesellschaft jedoch hinnehmen. Die Grundsatzentscheidung der Koalition sei, daß von der ersten Mark an Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Zu der Frage der Union, wie viele geringfügig Beschäftigte es derzeit gebe, erklärte die Bundesregierung, die Zahlen schwankten zwischen 2,2 Millionen (Ergebnis eines Mikrozensus) und rund 5,6 Millionen (Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik/ISG). Der große Schwankungsgrad müsse sich nicht widersprechen, da die Untersuchungsbasis eine andere sei und in der ISG-Studie auch Saisonarbeit und andere Bagatellfälle, die aus Steuersicht "uninteressant" seien, berücksichtigt worden seien. Vom Ausschuß mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurde der Antrag der CDU/CSU ( 14/290) in dem die Union konstatiert hatte, eine Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sei notwendig. Ziel müsse es sein, unter genereller Beibehaltung des Instruments der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu mehr Beschäftigung, insbesondere im Niedriglohnsektor zu kommen.
Im ebenfalls mitberatenden Tourismusausschuß betonten die Sozialdemokraten am Dienstag vormittag, Aufwandsentschädigungen blieben nach dem Einkommensteuergesetz auch künftig bis zu 2.400 DM steuerfrei. Ferner sei im Gesetzentwurf eine Ausnahme für saisonbedingte Arbeiten bis zu 50 Tagen vorgesehen, so daß die Flexibilität in der Gastronomie erhalten bleibe. Dagegen argumentierte die CDU/CSU, mit dem Gesetz werde kein neuer Arbeitsplatz geschaffen. An dieser Regelung werde die gesamte Komplexität des Arbeitsrechts in Deutschland deutlich. Für die F.D.P. wird der Mißbrauch bei den geringfügigen Beschäftigungen zum Anlaß für einen "ziemlichen Kahlschlag" genommen. Die häufigen Änderungen an dem Entwurf zeigten die Unsicherheit in der Koalition. Die Gastronomie werde erheblich belastet, so die Liberalen. Mit der Koalitionsmehrheit stimmte der Ausschuß für den Entwurf, die Opposition votierte geschlossen dagegen.