STEUERDUMPING IN DER EU VERHINDERN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu stabilisieren, indem unfaire Wettbewerbspraktiken bei der Unternehmensbesteuerung beseitigt werden, ist das erklärte Ziel des im Dezember 1997 angenommenen Verhaltenskodex für die Unternehmensteuern in der EU. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1381) auf eine Kleine Anfrage ( 14/1177) der PDS-Fraktion. Der Kodex verpflichte die Mitgliedstaaten, bestehende Regelungen im Sinne eines "Steuerdumping" abzuschaffen und solche Vergünstigungen künftig nicht mehr einzuräumen. Darüber hinaus werde die Europäische Kommission einzelstaatliche Steuervergünstigungen systematisch unter dem Gesichtspunkt unzulässiger staatlicher Beihilfen überprüfen. Mit dem Kodex sei in der EU erstmals ein abgestimmtes Vorgehen bei der Bekämpfung des "unfairen" Steuerwettbewerbs erreicht worden, heißt es in der Antwort.