FAHRPRÜFUNG AM HEIMATORT ABSOLVIEREN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Aus Gründen der Verkehrssicherheit hat die Bundesregierung eine Bestimmung in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen, der zufolge Fahranfänger dort geprüft werden sollen, wo sie nach dem Erwerb des Führerscheins hauptsächlich am Verkehr teilnehmen und deshalb mit den Verhältnissen besonders vertraut sein müssen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1442) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1338) mit. Es treffe zwar zu, so die Regierung weiter, dass die Fahrprüfung standardisiert sei und bundeseinheitliche Anforderungen an Prüforte gälten. Gleichwohl sei nicht zu bestreiten, dass die Verkehrsverhältnisse in Großstädten und dünn besiedelten Gebieten unterschiedlich seien und somit auch unterschiedliche Anforderungen an den Fahrer stellten. Wie die Regierung weiter mitteilt, liegen ihr keine Erkenntnisse vor, ob sich aufgrund der neuen Regelung die Zahl der Anmeldungen an Ferienfahrschulen negativ entwickelt hat oder Fahrschulen existenzgefährdende Einnahmeeinbußen zu verzeichnen haben. Im Übrigen lege die neue Bestimmung der Fahrerlaubnisverordnung nur den Ort fest, an dem die Fahrprüfung zu erfolgen habe. Den Ort der Ausbildung und damit auch die Fahrschule könne jeder Bewerber hingegen frei wählen. Es sei somit beispielsweise auch zulässig, dass ein Bewerber die Ausbildung außerhalb seines Heimatortes absolviere und sich von einem Fahrlehrer der dortigen Fahrschule zur Prüfung im Heimatort begleiten lässt.