Finanzausschuss (Anhörung)
STEUER AUF KAPITALLEBENSVERSICHERUNGEN STÖSST AUF ABLEHNUNG
Berlin: (hib/VOM-fi) Mit überwiegender Ablehnung haben Sachverständige auf die geplanten Besteuerung der kapitalbildenden Lebensversicherung reagiert. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerbereinigungsgesetz 1999 ( 14/1513) erklärten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft am Mittwochvormittag, dies sei ein Schritt in die "falsche Richtung”. Die vorgesehene Freibetragsregelung stelle dafür keinen ausreichenden Ausgleich dar. Vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Lebensversicherungen würden benachteiligt. Der Deutsche Steuerberaterverband empfahl eine Verdoppelung des Freibetrages auf 60.000 DM. Als Alternative wäre an eine jährliche Abgeltungssteuer zu denken, so der Verband. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft plädierte dafür, die vorgesehene Änderung aus dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 herauszunehmen und zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung abzuwarten. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung sprach von einem "massiven Eingriff” in die betriebliche Altersversorgung. Der von allen Parteien für notwendig erachtete Aufbau einer ergänzenden Versorgung werde dadurch behindert. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft lehnte nicht nur die Besteuerung von Lebensversicherungen bei der Auszahlung, sondern auch die fehlende Anerkennung der Beitragszahlungen als Sonderausgaben ab. Es würden Anreize beseitigt, die den Bürgern die eigenverantwortliche Vorsorge für das Alter erleichtern sollen.
Der Kölner Ökonom Johann Eekhoff hält den jüngsten Vorschlag, eine Zulage zur privaten Altersvorsorge zu zahlen, für einen falschen Ansatz. Zuerst sollten die Beiträge steuerfrei gestellt und die spätere Rente besteuert werden. Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung begrüßte dagegen das Vorhaben der Koalition, weil dadurch ein Wettbewerbsvorteil der Lebensversicherung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge weitgehend beseitigt werde. Das Institut plädiert dennoch dafür, die langfristige Lebensversicherung wenigstens teilweise noch aufrechtzuerhalten, weil nicht unterstellt werden könne, daß nur Rentenversicherungen der Absicherung im Alter dienten.