VERSCHÄRFUNG DES STRAFRECHTS NICHT NOTWENDIG (ANTWORT)
Berlin: (hib/TAG-fa) 1997 sind 1.402 Frauen und 1998 1.365 Frauen Opfer von Menschenhandel geworden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1939) auf eine Kleine Anfrage ( 14/1737) der PDS mit.
Die Opfer des Menschenhandels stammten laut den Angaben der Regierung im Jahr 1998 hauptsächlich aus Polen, Ukraine, der Tschechischen Republik, Russland, Lettland, Litauen, Rumänien und Ungarn. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördere unter anderem Beratungsstellen für Opfer des Menschenhandels.
Insgesamt würden dafür rund 1,8 Millionen DM bereitgestellt. In der bundesweiten Arbeitsgruppe "Frauenhandel” säßen sowohl Vertreter von Bund und Ländern als auch Vertreterinnen der Beratungsstellen. Darüber hinaus fördere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein Rückkehrerinnenprojekt, durch das Frauen, die unter falschen Versprechen aus Entwicklungsländern nach Deutschland gelockt wurden, beraten werden und auf einen Neubeginn in ihrer Heimat vorbereitet würden.
Im Zusammenhang mit der Forderung, das Zeugnisverweigerungsrecht auch auf die im Frauenhandel tätigen Beratungsstellen zu erweitern, verweist die Regierung auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses stelle dem Gesetzgeber nicht frei, den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beliebig zu erweitern.
Auch gebe es keine Pläne der Bundesregierung, die Strafbarkeit zum Beispiel von Freiern oder Bordellbesitzern zu erweitern. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ein schwedisches Gesetz, das den Kauf von sexuellen Dienstleistungen seit Jahresbeginn unter Strafe stellt.
Die weitere Entwicklung werde mit Interesse verfolgt, so die Regierung. Die bestehenden deutschen Strafvorschriften seien aber ausreichend.