WIRTSCHAFT MIT RUND 13,5 MILLIARDEN DM FÖRDERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/TAG-fi) Die Förderung der deutschen Wirtschaft mit rund 13,5 Milliarden DM (einschließlich weiterer Förderzwecke) sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 vor ( 14/1929).
Davon sollen 11 Milliarden DM auf Investitionen, 2,57 Milliarden DM auf Zinskosten, 12 Millionen DM auf Zuweisungen und Zuschüsse und 3,2 Millionen DM auf sächliche Ausgaben entfallen. Die Finanzierungshilfen sollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Ländern zugute kommen.
Dem Entwurf zufolge sind für Vorhaben in regionalen Fördergebieten und für Aufbauinvestitionen 2,6 Milliarden DM eingeplant. Das Darlehensprogramm für Existenzgründungen umfasst 2,5 Milliarden DM, das Eigenkapitalhilfeprogramm 1,7 Milliarden DM.
1,4 Milliarden DM sollen für Innovationen bereit gestellt werden, 200 Millionen DM gehen an mittelständische Bürgschaftsbanken sowie zur Refinanzierung an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Darüber hinaus sollen Ausbildungsplätze mit 150 Millionen DM gefördert werden.
Schließlich entfallen 4 Millionen DM auf Stipendienprogramme. 2 Millionen DM davon sind für das Stipendienprogramm zugunsten von Studenten aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern, denen ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, vorgesehen, 1,6 Millionen DM auf das ERP-Stipendienprogramm USA, durch das postgraduierte deutsche Wissenschaftler ihre Ausbildung an einer US-Hochschule fortsetzen können, und 400.000 DM auf die Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Zudem entfällt 1 Million DM auf das deutsch/jüdisch-amerikanische Begegnungsprogramm, mit dem jungen amerikanischen Juden die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle ein Bild übe die Situation im heutigen Deutschland zu machen. Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) geht auf den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zurück.
Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme, bei den Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparungen nicht über die relative Reduzierung des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens hinaus zusätzliche Gelder einzusparen.
In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung jedoch am Mittelansatz von 2,1 Milliarden dafür fest. Sie begründet dies damit, dass der große Nachholbedarf in der gewerblichen Wirtschaft der neuen Länder weitgehend abgedeckt sei und der Ansatz der erwarteten Nachfrage entspreche.