STEUERFORDERUNGEN AN WOHNUNGSUNTERNEHMEN PRÜFEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die PDS-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob die Finanzverwaltungen Steuernachforderungen an ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen stellen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/2199) erläutet die Fraktion, nach ihren Informationen wolle die Finanzverwaltung bei diesen Unternehmen die Verrechnung der abschreibungsbedingten Verluste aus der steuerlichen Eröffnungsbilanz mit positiven Einkünften durch Ergebnisabführungsvertrag im Konzernverbund als verdeckte Gewinnausschüttung nachversteuern.
Dies widerspräche der im Körperschaftssteuergesetz zugelassenen Möglichkeit der Verlustverrechnung im Konzern, die allen Unternehmen offen stehe, argumentieren die Abgeordneten. Eine Nachversteuerung der abschreibungsbedingten Verluste als verdeckte Gewinnausschüttung würde bei ihnen und ihren Muttergesellschaften zu Steuernachforderungen in dreistelliger Millionenhöhe führen und sie dadurch vor unlösbare Finanzierungsprobleme stellen.
Die Regierung soll sagen, welche Auffassung sie zu der Befürchtung vertritt, dass die betroffenen Unternehmen die unerwarteten Steuernachforderungen durch Mieterhöhungen oder auch Wohnungsverkäufe ausgleichen müssen und darauf hin Investitionskürzungen bei Modernisierung und Instandhaltung nicht auszuschließen seien.
Schließlich wird gefragt, ob die Regierung gegebenenfalls darauf hinwirken will, dass die Finanzverwaltung ihr Vorgehen im Hinblick auf die Nachversteuerung ändert.