ÜBER REGELUNG ZU AUSLANDSEINSÄTZEN INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-vt) Einen Beschluss der Bundeswehr, ihre Soldaten nach einem Einsatz von sechs Monaten im Ausland mindestens zwei Jahre vor einer eventuell anstehenden weiteren Auslandsverwendung in der Heimat zu stationieren, hat die CDU/CSU-Fraktion zum Thema gemacht. In einer Kleinen Anfrage ( 14/2401) verlangen die Abgeordneten, die Regierung solle darlegen, für welche Truppengattungen und für wie viele Soldaten sie eine derartige Regelung garantieren könne. Von Interesse ist auch, für welche (Spezial-) Einsatztruppen sie diese Garantie nicht abgeben kann.
Die Union erkundigt sich ferner danach, welche psychologischen
Betreuungsprogramme im Rahmen der Auslandseinsätze der
Bundeswehr zur Verfügung stehen und ob eine Befragung
eingesetzter Soldaten bezüglich deren Aufenthaltsdauer im
Einsatzgebiet stattgefunden hat. Welche Auswirkungen eine
sechsmonatige Auslandsverwendung auf das Empfinden, das Engagement
und die Bereitschaft zur Weiterverpflichtung bei der Bundeswehr bei
freiwillig länger Wehrdienstleistenden hat, möchten die
Abgeordneten außerdem in Erfahrung bringen. Welche
Erkenntnisse der Regierung über Einsatzzeit und
-dauer sowie der Heimatverweildauer zwischen zwei
Auslandseinsätzen in anderen NATO-Partnerländern
vorliegen, soll sie ebenfalls mitteilen.