ÜBER BETEILIGUNGEN DER GKK-VERBÄNDE BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-ge) Nach den Beteiligungsgesellschaften der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKK) erkundigt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 14/2548).
So soll die Bundesregierung darlegen, welche Beteiligungen und in welcher Höhe die Bundesverbände der Betriebskrankenkassen (BKK) und der Innungskrankenkassen (IKK) sowie die Verbände der Ersatzkassen eingegangen sind. Von Interesse ist auch, welche Beteiligungen des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) der Bundesregierung bekannt sind und welche weiteren Unternehmen, Vereine oder Körperschaften an den Gesellschaften, an denen auch der AOK-Bundesverband beteiligt ist, Beteiligungen eingegangen sind.
Die Regierung wird ferner gefragt, wie sie die Entwicklung, dass die Spitzenverbände vermehrt Aufgaben auslagern und dabei umfangreiche Beteiligungsgesellschaften gründen oder an diesen mitwirken, beurteilt. Die Fraktion interessiert zudem, welche steuerrechtlichen Auswirkungen sich durch die Gründung von Beteiligungsgesellschaften sowie Dachgesellschaften für die Körperschaften des öffentlichen Rechts, für die Gesellschaft sowie für beteiligte Dritte ergeben.
Gesagt werden soll ferner, ob die Gründung einer AOK-Consult GmbH mit Blick auf die gesellschaftsrechtliche Konstruktion und Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechtmäßig ist. Die Bundesregierung soll darlegen, ob sie einen Bedarf sieht, ein Outsourcing von Aufgaben der GKV oder sonstige Aufgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich zu regeln.