OPFERN DER VERFOLGUNG VON HOMOSEXUELLEN GERECHT WERDEN (ANTRäGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Bürgern, die für einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in der Bundesrepublik oder in der früheren DDR strafrechtlich verfolgt wurden, sollen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung erhalten.
Die Bundesregierung sei deshalb aufzufordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, fordert die PDS in einem Antrag ( 14/2620). Die Entschädigung solle unabhängig von Höhe und Dauer der Strafe gezahlt werden und nicht übertrag- oder vererbbar sein.
Nach dem Willen der Fraktion sind ferner noch im Bundeszentralregister eingetragene Vorstrafen in dieser Hinsicht unverzüglich zu tilgen. Zudem müsse der Bundestag sein Bedauern ausdrücken, dass das Grundrecht der Bürger auf freie sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland so lange verletzt worden sei, fordern die Abgeordneten.
In einem weiteren Antrag ( 14/2619) spricht sich die PDS dafür aus, Opfer nationalsozialistischer Verfolgung von Homosexuellen als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anzuerkennen. Die Bundesregierung müsse dazu entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Sollten aus formalen Gründen Leistungen unmittelbar nach diesem Gesetz nicht möglich sein, sei ein unbürokratisches Verfahren zugunsten der Betroffenen vorzusehen. Die Fraktion verweist darauf, die Verschärfung des Paragrafen 175 im Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) im Jahre 1935 sei als typisch nationalsozialistisches Unreich anzusehen und deshalb nichtig.
Seinerzeit habe es eine vollständige Kriminalisierung (männlicher) Homosexualität gegeben. Neben der strafrechtlichen Verfolgung seien homosexuelle Männer und Frauen während der NS-Zeit auch Maßnahmen wie etwa Zwangssterilisierungen und medizinischen Experimenten sowie der Verschleppung in Konzentrationslager ausgesetzt gewesen.
Nach dem Willen der PDS sollen deshalb nunmehr die insoweit einschlägigen Paragrafen 175 und 175 a Nr. 4 RStGB in eine Liste als Anlage zum Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufzunehmen. Ferner müsse dafür Sorge getragen werden, den Opfern nationalsozialistischer Homosexuellen-Verfolgung einen Rentenschadensausgleich für verfolgungsbedingte Fehlzeiten in der Rentenversicherung zukommen zu lassen.
Des weiteren solle es eine von Bund und Ländern finanzierte Stiftung geben, welche sich um die Aufarbeitung der NS-Homosexuellenverfolgung kümmern soll, so die Abgeordneten.