FUTTERMITTELGESETZ SOLL GEÄNDERT WERDEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-lw) Das Futtermittelrecht soll innerhalb der Europäischen Union harmonisiert werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung einer entsprechenden EG-Richtlinie in nationales Recht vorgelegt. Unter anderem sollen das Verfahren zur Zusatzstoffzulassung verändert und die bei der Anerkennung von Betrieben und der Genehmigung von Zusatzstoffen für Tierfutter anfallenden Gebühren harmonisiert werden.
Außerdem will die Bundesregierung die Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Futtermittelgesetz an EG-Recht anpassen und ergänzen.
Der Bundesrat hat zu dem Gesetzesentwurf zwei Änderungsvorschläge gemacht, denen die Bundesregierung grundsätzlich zugestimmt hat. Beide Organe wollen Überprüfungen der Futtermittelhersteller ermöglichen, sobald ein begründeter Verdacht des Verstoßes gegen die Gesetze besteht.
Im Verdachtsfall soll es möglich sein, die Auslieferung der Futtermittel zu stoppen, auch wenn das Ergebnis der Prüfung noch nicht vorliegt. Zusätzlich wollen Bundesrat und Bundesregierung das Strafmaß für Verstöße gegen das Futtermittelgesetz den Bestimmungen im Lebensmittelbereich anpassen.