AUSKUNFT ÜBER BEAMTE IN BUNDESBEHÖRDEN GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-in) Die PDS-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie sie das Gebot des Artikels 36 Absatz 1 des Grundgesetzes, in den obersten Bundesbehörden Beamtinnen und Beamte aus allen Bundesländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden, umsetzen will, wenn sie keine Angaben über die landsmannschaftliche Zusammensetzung der obersten Bundesbehörden geben könne.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/2631), die als "Nachfrage" zu einer früheren Antwort der Bundesregierung ( 14/2466) bezeichnet wird, will die Fraktion darüber hinaus erfahren, welche Zusammensetzung das Personal der obersten Bundesbehörden nach dem Geschlecht hat und welche Angaben zur Person von Beamtinnen und Beamten in diesen Behörden statistisch erfasst werden.