PRIVATISIERUNGSPFLICHT FÜR WOHNUNGSUNTERNEHMEN AUFHEBEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern soll mit Wirkung zum 31. Dezember 1999 aufgehoben werden.
Dies fordert die PDS in einem Antrag ( 14/2804) zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes. Dieses Gesetz verpflichtet solche kommunale Wohnungsunternehmen, Kommunen und Wohnungsgenossenschaften, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes zu privatisieren.
Mit ihrer Initiative will die PDS zudem erreichen, dass gleichzeitig die Sanktionen bei Nichterfüllung der Veräußerungspflicht abgeschafft werden.
Nach Auffassung der Parlamentarier können den betroffenen Unternehmen keine weiteren erfolglosen Privatisierungsversuche zugemutet werden, da dadurch für sie unnötige finanzielle Belastungen entstünden.