UNION FRAGT NACH VERKEHRSABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die CDU/CSU möchte von der Bundesregierung wissen, welche Folgen das im Juni 1999 zwischen der Europäischen Union und der Schweiz abgeschlossene Landverkehrsabkommen für die Verkehrsinfrastruktur Deutschlands hat.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/2819) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach Konsequenzen der Anhebung des zulässigen Gewichts für Lkw im Alpentransitverkehr für das Verkehrsaufkommen auf den deutschen Zufahrtsstrecken zur Schweiz.
Außerdem interessieren die Planungen zum Ausbau der betroffenen Autobahnen 5 und 81 und der Bundesstraßen 33 und 34. Die Regierung soll darstellen, mit welchen Maßnahmen sie die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützen will.
Konkret erkundigen sich die Abgeordneten, welche Mittel im laufenden Investitionsprogramm für den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel eingeplant sind.
Schließlich fragen die Parlamentarier, wann die Regierung das Gesetz zur Ratifizierung des Landverkehrsabkommens mit der Schweiz dem Bundestag zuleiten will und ob mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2001 zu rechnen ist.