Finanzausschuss
ÄNDERUNG DES STEUERBERATUNGSGESETZES EINSTIMMIG BEFÜRWORTET
Berlin: (hib/VOM-fi) Der federführende Finanzausschuss hat am Mittwochnachmittag einstimmig bei Enthaltung der PDS-Fraktion dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater ( 14/2667) in geänderter Fassung zugestimmt.
Ziel des Entwurfs, der am 11. Mai in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden soll, ist es nach Regierungsangaben, das Steuerberatungsgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen zu modernisieren und zu straffen.
Vorgesehen ist unter anderem, den Kreis derjenigen, die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, um "Dienstleister in Steuersachen" aus der EU zu erweitern.
Neu geregelt werden soll auch der Umfang der Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine. Hier nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine, für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen zu leisten, erweitert.
Künftig sollen sich die Einnahmen aus "anderen Einkunftsarten" als aus nichtselbstständiger Tätigkeit bei den beratenen Steuerzahlern auf bis zu 18.000 DM/36.000 DM (Alleinstehende/Verheiratete) belaufen dürfen.
Bisher gilt für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine die Höhe des Sparerfreibetrags einschliesslich Werbungskostenpauschale als Obergrenze für die "anderen Einkunftsarten" Die erweiterte Beratungsbefugnis soll sich dabei nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern sowie auf die Eigenheimzulage, die Investitionszulage und auf den Familienleistungsausgleich erstrecken.
Die Koalition begründete dies damit, dass die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine an die aktuellen Einkommensverhältnisse angepasst werden sollte. Sie verwies darauf, dass es sich dabei nur um Einnahmen (ohne Abzug von Werbungskosten) handele.
Der Ausschuss nahm gegen das Votum der Oppositionsfraktionen einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an, in dem die Regierung unter anderem gebeten wird zu prüfen, wie Bilanzbuchhaltern aufgrund ihrer Qualifikation umfassendere Befugnisse zur selbstständigen Berufsausübung auf dem Gebiet des Steuerberatungswesens eingeräumt werden können.
Der Ausschuss lehnte darüber hinaus eine Reihe von Änderungsanträgen der PDS zu dem Gesetzentwurf ab.