FESTNAHME AUF ÖSTERREICHISCHEM STAATSGEBIET RECHTMÄSSIG (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-in) Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Festnahme eines früheren CDU-Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft im Juli 1994 an einem deutsch-österreichischen Grenzübergang als vom Abkommen beider Länder über Erleichterungen der Grenzabfertigungen im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr gedeckt erachtet.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3262) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3180).
Der Festgenommene sei im April 1991 vor dem Oberlandesgericht in Hamburg der geheimdienstlichen Agententätigkeit für die DDR angeklagt worden.
Im August 1991 habe er sich unter Ausnutzung der Haftverschonung nach Österreich abgesetzt. Im Juli 1994 sei er beim Verlassen des Dienstgebäudes am Grenzübergang Bayerisch Gmain/Groß Gmain von Beamten der bayerischen Grenzpolizei auf österreichischem Territorium festgenommen worden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht habe ihn im November 1994 wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Eine 1996 eingelegte Beschwerde des Verurteilten bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach Angaben der Bundesregierung als unzulässig abgewiesen.