Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
STAFFELUNG DER AUSGLEICHSABGABE FÜR SCHWERBEHINDERTE ZUGESTIMMT
Berlin: (hib/RAB-as) Die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte soll zukünftig gestaffelt werden und zwischen 200 und 500 DM betragen.
Dies beschloss der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung am Mittwochvormittag, in dem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ( 14/3372) in geänderter Fassung mit den Stimmen von SPD und Bündnisgrünen und gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS annahm.
Die Ausgleichsabgabe müssen bisher Unternehmer zahlen, die mehr als 16 Mitarbeiter haben und weniger als sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen.
Dieser Pflichtsatz für die Beschäftigung soll dem Entwurf zufolge auf fünf Prozent gesenkt werden.
Die SPD äußerte im Ausschuss die Hoffnung, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 zu senken.
Mit den Gesetzesänderungen entstünden neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen und damit ein Stück soziale Gerechtigkeit.
Durch den von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag würden Arbeitgeber zudem verpflichtet, schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen. Die CDU/CSU kritisierte, durch den Gesetzentwurf würden weitere Bürokratien aufgebaut, die den Beschäftigungschancen der Schwerbehinderten im Wege stünden.
Das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe solle verwendet werden, um die Arbeitsmarktchancen der Behinderten zu verbessern.
Zu viele finanzielle Mittel seien für die zentrale Verwaltung verplant. Bündnis 90/Die Grünen vertraten die Ansicht, die Reform fördere die Selbstbestimmung der Betroffenen.
Deren Situation werde durch ein Anti-Diskriminierungsgesetz zusätzlich verbessert, das die Koalition demnächst einbringen wolle.
Auch die F.D.P. sah gegenüber dem Status quo zusätzliche Bürokratien entstehen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen täten sich schwer, die Beschäftigungsquote zu erfüllen.
Der gesonderte Kündigungsschutz Schwerbehinderter sei mitunter ein Hindernis auf dem Weg zu einer Einstellung, da dadurch die Flexibilität der Unternehmen eingeschränkt sei.
Die PDS bemängelte, dass psychisch Kranke im Entwurf nicht entsprechend berücksichtigt würden. Auch der schwierigen Situation schwerbehinderter Frauen würde nicht ausreichend Rechnung getragen.
Die Fraktion brachte ohne Erfolg mehrere Änderungsanträge ein, in denen sie unter anderem eine Anhebung der Ausgleichsabgabe auf 500 bis 1000 DM und eine bedarfsdeckende Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte forderte.