EHRENAMT NICHT ALS BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS ANSEHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-as) Ehrenamtliche Tätigkeiten sollen sozialversicherungsrechtlich nicht als Beschäftigungsverhältnis angesehen werden.
Die CDU/CSU hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/3778) vorgelegt. Nach Angaben der Union hat die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse "gravierende" Änderungen zu Lasten des Ehrenamtes gebracht.
Die Sozialversicherungsträger würden die Kriterien eines Beschäftigungsverhältnisses weiterhin "extensiv" handhaben.
Zum Beispiel seien auch die ehrenamtlichen Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren sowie die ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister in Bayern entgegen der bisherigen Praxis als sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigungsverhältnisses eingeordnet worden.
Daher sind die Parlamentarier der Meinung, die entsprechenden Tätigkeiten müssten zum Schutz der Ehrenamtskultur freigestellt werden.
Eine Vermischung der Begriffe Beschäftigungsverhältnis und Ehrenamt habe zur Folge, dass die Bürger in ihrem uneigennützigen Engagement gebremst würden.